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CE-ERklärung

Die CE-Kennzeichnung ist die Bestätigung für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU und stellt eine wichtige Voraussetzung für den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes dar. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind.

Für unsere Produkte trifft in der Regel die Richtlinie 2014/30/EU zu, die innerhalb der EU geltende Regelungen zum Verkauf von Betriebsmitteln, die elektromagnetische Störungen verursachen oder durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden können, harmonisiert, sowie die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie).

Für unsere Produkte treffen dabei verschiedene EN-Normen (EN55032:2012) zu, die das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) erlässt. Die Einzelnormen sind auf unseren CE-Dokumenten dediziert aufgelistet.

Da GETT-Produkte in sehr unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt werden, ist in manchen Fällen eine CE-Kennzeichnung erforderlich und in manchen Fällen nicht. Grundsätzlich erhalten unsere für den Endzweck bestimmten, betriebsfertigen Geräte (z.B. anschlussfertige Standardtastaturen mit Tischgehäuse) die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. Sowohl bei kundenspezifischen als auch standardisierten Einbauprodukten (Komponenten/Bauelemente) kommt es dagegen auf die Bauform wie auch auf die Verwendung an; in den meisten Fällen ist eine CE-Kennzeichnung hier nicht erforderlich.