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Hinweisgeber Meldestelle

Interne Meldestelle der GETT Gruppe

Für die GETT Gruppe ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden.

Daher ist es für uns von großer Bedeutung, dass ein mögliches Fehlverhalten so früh wie möglich erkannt wird. Konform zum Hinweisgeberschutzgesetz haben wir deshalb einen Meldekanal eingerichtet. Dieser erlaubt es jeder Person, unter Wahrung ihrer Anonymität, Hinweise auf verschiedene Art abzugeben.

Das Ziel dieses Meldekanals ist es, dem Mitarbeiter oder auch externen Personen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden.

Hier geht es zur internen Meldestelle für Hinweisgeber. Des weiteren können sie sich auch an eine externe Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) wenden.